Verkehrsunterricht nach § 10 JGG

Die Seminare für jugendliche und heranwachsende Verkehrssünder nach § 10 JGG wurden auch in 2008 erfolgreich weitergeführt.

In Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe wurden bei sechs dreitägigen Seminaren 81 Jugendliche und Heranwachsende unterwiesen.

 

Bei den Verkehrsicherheitsseminaren nach § 10 JGG handelt es sich um ein "Diversionsverfahren", welches von unserer Verkehrswacht in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe Frankfurt am Main durchgeführt wird. Hierbei werden die Seminarteilnehmer von der Jugendgerichtshilfe verpflichtend zu den drei Seminartagen eingeladen und durch die Referenten (ein Richter und ein Polizeibeamter) im Sinne der im nächsten Absatz genannten Ziele beschult.

 

Ziel des Diversionsverfahrens ist, durch schnelle Reaktion auf den Gesetzesverstoß erzieherisch auf die/den Jugendliche(n) einzuwirken. Sie/er soll die Folgen des Fehlverhaltens umgehend erfahren und so von weiteren Straftaten abgehalten werden. Das Ermittlungsverfahren soll nach einer erzieherischen Maßnahme, die eine richterliche Ahndung des Verstoßes entbehrlich macht, durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 45 Abs. 2 JGG eingestellt werden.

 

Diversion bedeutet im kriminologischen Sinne, der/dem jugendlichen Straftäter(in) bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen die Chance zu bieten, das förmliche Strafverfahren mit seinen Nachteilen abzuwenden. Diversionsmodelle basieren auf der Erkenntnis, dass Jugendliche weniger durch herkömmliche Strafen als vielmehr durch aufklärende, beratende und persönlichkeitsstützende Gespräche geholfen werden kann.

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